Widerrufsrecht

Widerrufsbelehrung:

Am 13.06.2014 trat das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechte-Richtlinie in Kraft. Seitdem sind auch Ingenieure verpflichtet, private Verbraucher über Ihr Recht zu belehren, einen geschlossenen Vertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen zu können. Dies ist aber an bestimmte Voraussetzungen geknüpft:

– Bei dem Verbraucher muss es sich um eine natürliche Person handeln, die unsere Dienstleistung privat in Anspruch nimmt.

– Kein Widerrufsrecht besteht bei Verträgen mit öffentlichen und gewerblichen Auftraggebern.

– Das Widerrufsrecht gilt ebenfalls nicht, wenn der Vertrag in unseren Geschäftsräumen geschlossen wurde.

Hier finden Sie unsere Widerrufsbelehrung mit Muster: Widerrufsbelehrung + Muster

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