Energieausweise
Erstellung und Einordnung von Energieausweisen für Gebäude nach den Vorgaben des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG, vormals Gebäudeenergiegesetz/GEG). Welche Ausweisart erforderlich ist, hängt von Gebäude, Nutzung, Anlass und verfügbarer Datenlage ab.Leistungsumfang
- Verbrauchs- oder Bedarfsausweise je nach rechtlicher und fachlicher Anforderung
- Erfassung relevanter Gebäude-, Verbrauchs- und Anlagendaten
- Erläuterung der Ergebnisse, Kennwerte und Modernisierungsempfehlungen
Vorgehensweise
- Gebäudetyp, Nutzung und Anlass klären
- Notwendige Unterlagen und Verbrauchsdaten prüfen
- Energieausweis erstellen und nachvollziehbar bereitstellen
Einordnung
- Energieausweise dienen der gesetzlichen Information, etwa bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung
- Kennwerte erlauben eine Einordnung im Rahmen der Ausweissystematik, ersetzen aber keine vollständige Sanierungsplanung
- Modernisierungsempfehlungen sind allgemeine Hinweise und objektbezogen zu bewerten
Hilfreiche Unterlagen
- Adresse, Baujahr, Gebäudeart und Nutzung
- Wohn- oder Nutzfläche und, soweit vorhanden, Pläne oder Grundrisse
- Angaben zur Heizungsanlage und Warmwasserbereitung
- Verbrauchsabrechnungen der relevanten Jahre, sofern ein Verbrauchsausweis in Betracht kommt
- Nachweise zu Sanierungen, etwa Dämmung, Fenstern oder Anlagentechnik
