Energieausweise

Seit dem Jahr 2002 gibt es den Energieausweis für Neubauten. Mitte 2008 wurde auch der Energieausweis für Gebäude Pflicht, die zum Verkauf stehen, oder vermietet werden sollen.

Falls Sie einen Energieausweis benötigen werden Sie sicherlich gemerkt haben, dass es mehrere Arten des Energieausweises gibt. Zunächst wird bei dem Energieausweis zwischen einem Ausweis für Wohngebäude und Nicht-Wohngebäude unterschieden.

Weiterhin gibt es dann noch einen Energieausweis auf Grundlage des errechneten Energiebedarfs und des gemessenen Energieverbrauches.  Grundsätzlich kann der Kunde wählen, welchen Art Ausweis er haben möchte. Jedoch gibt es hier, gemäß der Energieeinsparverordnung noch ein paar Einschränkungen.

  • Bei Gebäuden mit weniger als 5 Wohneinheiten, bei denen der Bauantrag vor dem 01.11.1977 gestellt wurde, müssen Energieausweise auf Grundlage des Energiebedarfs ausgestellt werden. Ausnahmen gibt es hier für Gebäude, die bei der Fertigstellung schon die Anforderung der Wärmeschutzverordnung von 1977 erfüllt haben, oder nachträglich auf diesen Stand oder besser gebracht wurden.

Nachfolgend ein Beispiel für einen Energieausweis

Bei jedem Energieausweis findet ein Vororttermin statt, um eine möglichst genaue Datenaufnahme zu gewährleisten. Darauf basierend, werden auch im Energieausweis Sanierungsmaßnahmen empfohlen, die auf Ihr Gebäude zugeschnitten sind. Dies kostet Zeit, die ein Internetanbieter nicht mit einkalkuliert.