Energetische Inspektion von Klimaanlagen
Energetische Inspektionen von Klimaanlagen dienen der fachlichen Bewertung von Effizienz, Betrieb und Dimensionierung nach den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG).
Die Betreiberpflicht betrifft insbesondere Klimaanlagen und kombinierte Klima-/Lüftungsanlagen mit einer Nennleistung für den Kältebedarf von mehr als 12 Kilowatt; die konkrete Pflicht ist objektbezogen zu prüfen.
Leistungsumfang
- Sichtung von Anlagen- und Betriebsdaten
- Bewertung von Effizienz, Betriebsweise und Dimensionierung
- Dokumentation von Feststellungen und Empfehlungen
Vorgehensweise
- Anlagenumfang und Betreiberunterlagen klären
- Inspektion und technische Bewertung durchführen
- Bericht mit sachlicher Einordnung erstellen
Einordnung
- Die Inspektion ersetzt keine Wartung oder Instandsetzung
- Empfehlungen sind abhängig vom konkreten Anlagenzustand
- Fristen und Anforderungen richten sich nach der jeweiligen Anlage und den Vorgaben des GEG
Sachlicher Hinweis
Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach Gebäude, Aufgabenstellung, verfügbaren Unterlagen und den jeweils geltenden technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen. Pauschale Aussagen ersetzen keine objektbezogene Prüfung.
