Energetische Inspektion von Klimaanlagen

Alle Klimaanlagen, welche über eine Kälteleistung von mehr als 12kW verfügen und länger als 10 Jahre in Betrieb sind, müssen gemäß EnEV §12 einer Energetischen Inspektion unterzogen werden.

Diese Inspektion darf nur von Fachkundigen Personen durchgeführt werden. Diese sind nach EnEV:

  1. Personen mit berufsqualifizierendem Hochschulabschluss in den Fachrichtungen Versorgungstechnik oder Technische Gebäudeausrüstung mit mindestens einem Jahr Berufserfahrung in Planung, Bau, Betrieb oder Prüfung raumlufttechnischer Anlagen,
  2. Personen mit berufsqualifizierendem Hochschulabschluss in
    1. den Fachrichtungen Maschinenbau, Elektrotechnik, Verfahrenstechnik, Bauingenieurwesen oder
    2. einer anderen technischen Fachrichtung mit einem Ausbildungsschwerpunkt bei der Versorgungstechnik oder der Technischen Gebäudeausrüstung

mit mindestens drei Jahren Berufserfahrung in Planung, Bau, Betrieb oder Prüfung raumlufttechnischer Anlagen.

Gleichwertige Ausbildungen, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz erworben worden sind und durch einen Ausbildungsnachweis belegt werden können, sind den in Satz 2 genannten Ausbildungen gleichgestellt.

Quelle: EnEV 2014

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